Sonic und der Jugendschutz

Warum wurde „Sonic Boom – Lyrics Aufstieg“ in Deutschlad erst ab 12 Jahren freigegeben? Ich habe dazu mal bei der USK nachgefragt.

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Grob dargestellt wird geprüft, ob der Spiele-Inhalt möglicherweise „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ beeinträchtigen kann (Jugendschutzgesetz (§ 14 Abs. 1). Unter Beeinträchtigung sind z.B. Schädigungen durch Überreizung, Überlastung und Übererregung zu verstehen.

Die Analyse der USK war dabei folgende:

„Sonic Boom – Lyrics Aufstieg“ ist ein Jump`n Run mit einem relativ hohem Beat`em Up-Anteil. Der Spieler steuert die Spielfigur „Sonic“, den rasendschnellen blauen Comic-Igel, je nach Level aus der Verfolgerperspektive oder aus einer Seitenansicht durch eine zumeist freundlich-bunt gestaltete Zeichentrickwelt. Sonic verfolgt mit seinen Freunden den bösen Dr. Robotnik und versucht, das versehentlich befreite Echsenwesen „Lyric“ wieder in seinen Bann zu zwingen.

Genretypisch muss Sonic in rasantem Tempo Jump`n Run-Passagen bewältigen. Dabei sammelt er goldene Ringe, die zugleich Leben spenden. Gebrochen wird dieses Spielprinzip der Sonic-Reihe durch zahlreiche Arenenkämpfe, bei denen Sonic sich teilweise gegen mehrere Gegner (tierähnliche Roboter) zugleich wehren muss, die u.a. mit Lichtschwertern bewaffnet sind und Sonic mit grünen Lasern beschießen.

In den Kampfabschnitten kann der Spieler durch Drücken der verschiedenen Actiontasten Tritte und Faustangriffe verteilen. Die Treffer werden durch Blitze dargestellt, besiegte Feinde lösen sich danach auf. Es gibt auch ein Shooter-Level, bei dem Sonic und seine Freunde auf einer Wildwasserfahrt mit einem Bordgeschütz Hindernisse und auf sie zufliegende Gegenstände aus dem Weg schießen müssen. Treffer werden einer Explosionswolken und mit blechernen „Ballergeräuschen“ unterlegt.

Das Ergebnis:

Insbesondere aufgrund der Kampflastigkeit zahlreicher Level bewertete das Gremium das Spiel für jüngere Grundschulkinder als ungeeignet. Das Prüfgremium konnte die Risiken einer Desensibilisierung gegenüber Gewalthandlungen bzw. Imitationshandeln bei Kindern ab 6 Jahren nicht ausschließen. Darüber hinaus vertrat das Prüfgremium die Auffassung, dass die hohe Gegnerdichte und die explosiv inszenierten Kämpfe in Verbindung mit den rasanten Jump `n Run-Passagen für jüngere Grundschulkinder eine Überforderung darstelle, die zu einer Übererregung führen könnte, da sich für die Spielenden kaum entlastende Momente der Entspannung bieten. Aus diesen Gründen votierte das Prüfgremium einstimmig für eine Altersfreigabe ab 12 Jahren.

Auf der USK Homepage www.usk.de kann man unter dem Stichwort „Prüfdatenbank“ alle Altersfreigaben übrigens auch selbst recherchieren. Die Gutachten zu den Alterseinstufungen sind allerdings nicht öffentlich, u.a. um die Interessen der Anbieter zu schützen.

Die Kriterien zum Prüfprozess findet man in der USK-Broschüre oder ausführlicher in den USK-Leitkriterien.

Und, was meint ihr dazu? Ist die Wii-U Version von „Sonic Boom“ wirklich zu ‚kampflastig‘ und zu ‚rasant‘ für Kinder unter 12 Jahren? Und könnte das Spiel die Entwicklung von Kindern gem. der Definition im Jugenschutzgesetz tatsächlich beeinträchtigen? Schreibt eure Kommentare hier…

Yellow

Geschrieben von: Yellow

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  1. Avatar
    Stendy vor 10 Jahre | Antworten
    Das ist doch Blödsinn. Ist zwar ein schlechter Vergleich, aber damals bei "Donkey Kong 64" gab es auch Arenakämpfe-Speciallevels, und es wurde mit Waffen geschossen, wodurch die Gegner sich auch aufgelöst haben. Ich hab zwar jetzt nur den halben Beitrag gelesen, aber mehr als genug um zu sagen, dass diese Altersfreigabe wieder mal völliger Dünnpfiff ist. Das hat Sonic nicht verdient!

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